23. April 2024 Ihr unabhängiges Lifestyle Magazin L4U
kolumne, salvini, aktuell, steuern

Kann Deutschland die Finger nicht bei sich lassen?

Bild von DarkWorkX auf Pixabay

In dieser Woche erschien die Meldung, dass der europäische Gerichtshof ein Urteil Er ließ, das italienische Fahrschulen 22 % Mehrwertsteuer zu zahlen hätten. Nun wäre diese Meldung allein noch nicht dramatisch. Doch die Urteile des europäischen Gerichtshofes sollte man mit Vorsicht genießen. Denn zwei 1/4 Punkte sind bei dieser Nachricht interessant: Der Zeitpunkt der Umsetzung, die genaue Forderung und wer diese angestoßen hat. 

Ein Paukenschlag, den niemand hört

Das Urteil wurde bereits im März 2019 vom EUGH ausgesprochen. Konkret geht es um die Rechtssache C-449/17, die die Ausbildung der B- & C1 Lizenzen von Fahrschulen betrifft. Betroffen sind alle europäischen Fahrschulen, auch deutsche, die sich anfänglich gegen das Urteil wehrten. Erst sechs Monate nach dem Urteil und kurz nach der neuen Regierungsbildung durch die PD und 5Stelle, kommen italienische Finanzbehörden zu dem Schluss, das Urteil anzuwenden. Ab sofort müssen Fahrschulen den Mehrwertsteuersatz von 22 % zahlen, obwohl italienisches Recht eine andere Sprache spricht. 

Wer hat zwei 22 % für fünf Jahre rückwirkend in der Portokasse?

Und als wäre es nicht genug, dass die Kosten der Fahrerlaubnis damit um circa 800 € steigen, verlangen sie fünf Jahre rückwirkend die Zahlung der MwSt. von 22 %. Warum kämpft die italienische Regierung nicht gegen dieses Urteil? 

Denn damit stehen tausende Fahrschulen in Italien vor dem kompletten Aus. Welches Unternehmen zaubert 22 % rückwirkend für fünf Jahre aus der Tasche? 

Der italienische Staat hat den Art. 123 aufgestellt, der mit „Fahrschulen für die Verkehrserziehung, die Aus- und Weiterbildung von Fahrern“ eine Art Kodex zuschreibt und italienischen Fahrschulen die Funktionen zur Aus- und Weiterbildung rechtlich zuspricht. Damit hat Italien in diesem Kontext eine andere Rechtssprechung als Deutschland.

So viel zum Hintergrund. Kommen wir zum zweiten Punkt, der der Frage nachgeht, wer sich für die Umsetzung eingesetzt hat. Interessanterweise war es nicht der italienische Staat, sondern die deutschen Steuerbehörden, die nicht nur die Umsetzung des Urteils in Deutschland sehen wollen, sondern unbedingt auch in Italien. 

Schwamm drüber: Was interessieren uns die Unterschiede?

Das Gericht begutachtende den Verhandlungspunkt deutscher Markteigenschaften. Zwischen Deutschland und Italien gibt es jedoch hinsichtlich der Bedeutung von Fahrschulen gravierende Unterschiede, die offensichtlich außer acht gelassen wurden. Kurz gesagt: Der Status der Fahrschulen einzelner Länder wurde nicht berücksichtigt. Die Bedeutung des Führerscheins zur Aus- und Weiterbildung ist in Italien mit Rechtslage festgelegt, denn dort wird der Führerschein als wichtiger Bestandteil der Berufsfindung und -ausübung angesehen. 

… denn die Meinung muss frei bleiben. Unterstützen Sie als Leser das Lifestyle4unique Magazin!

Ich denke, auch der europäische Gerichtshof sollte die Situation einzelner Länder und deren Rechtsprechung berücksichtigen. Wieder einmal zeigt sich, dass das europäische Konzept auf diese Art scharfe Zwischentöne erzeugt. Bleibt letztendlich die Frage, wie die zusätzlich 1 Milliarde € zusätzlicher Steuereinnahmen in Italien genutzt werden soll. Warum tausende von Fahrschulen ohne Vorwarnung in den Ruin geschickt werden, bleibt mir dennoch unerklärlich. Gleichzeitig gewinne ich sehr Offenherzigkeit der neue Regierung etwas ab: Zeigt sie doch den Weg, das Italien mit PD und 5Stelle brav Europa konform geht. Während ein Matteo Salvini Arbeitsplätze schaffen, die Steuern auf 15 % senken und das TAV-Projekt zu Ende bringen will. Nicht zuletzt strebt er Reformen in der EU an, was angesichts dieses Urteils tatsächlich notwendig wäre.

[pt_view id=“b648b1bcfp“]