4. November 2024 Ihr unabhängiges Lifestyle Magazin L4U
pflichten für ferienhausvermieter: geräte prüfen lassen

Pflichten für Ferienhausvermieter: Geräte prüfen lassen

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Das Ferienhaus ist fertig renoviert, die ersten Gäste sind längst an- und wieder abgereist. Das Geschäft läuft sozusagen gut, und wie so oft vergeht die Zeit wie im Fluge. Wie in jedem Unternehmen gibt es immer auch Pflichten, die eingehalten werden müssen. In diesem Falle sprechen von den erforderlichen Prüfungen elektrischer Geräte, die im unternehmerischen Bereich genutzt werden. In der offiziellen Fachsprache spricht man von der sogenannten Prüfung ortsveränderlicher, elektrischer Betriebsmittel. Im Gegensatz zu ortsfesten Betriebsgeräten handelt es sich bei den ortsveränderlichen Geräten also um Betriebsmittel, die im Arbeitsalltag von A nach B transportiert werden (könnten). Dazu gehören beispielsweise 

  • elektrische Kaffeemaschinen
  • Lampen und Leuchten 
  • Haartrockner
  • Staubsauger
  • Fernsehgeräte sowie Monitore
  • Computer, Kopier- und Faxgeräte und Drucker
  • ebenso Netzteile und Mehrfach-Steckdosenleisten
  • Verlängerungskabel
  • Bohrmaschinen sowie
  • Pflegebetten mit elektrischem Motor
  • Laborgeräte und medizinische Geräte 

Demnach betrifft es elektrische Geräte, die während des Betriebes genutzt werden und als Betriebsmittel deklariert sind. Im Ferienhaus wird die Liste der zu prüfenden Geräte unter Umständen etwas länger, da natürlich jeder Gastgeber seinen Urlaubsgästen mit hohem Komfort ausstatten möchte und entsprechende Geräte zur Verfügung stellt.

Von der DGUV Vorschrift 3 bis zum spezialisierten Fachbetrieb

Bevor die verpflichtende Prüfung angefordert werden kann, stellt sich für viele Ferienhausvermieter die Frage, wer überhaupt ortsveränderliche, elektrische Geräte prüfen darf, damit die Prüfung am Ende auch anerkannt wird. Da auch Kleinunternehmen an die DGUV Vorschrift 3 gebunden sind, müssen sie sich einen spezialisierten Elektrofachbetrieb bzw. -fachkraft suchen, die diese Prüfungen zur Feststellung der elektrischen Sicherheit vornehmen dürfen. 

Den Rahmen der gesetzlichen Sicherheit für Angestellte ist in der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) festgelegt. Dort ist auch die DGUV Vorschrift 3 für Unternehmer enthalten. Somit sind auch Beschäftigte im Gastgewerbe ausreichend geschützt, sofern die Geräte dann auch in den gesetzlich vorgeschriebenen Abständen eingehalten werden.

Die Grundlage der DGUV 3 basiert demnach auf der „Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz“. Ihr Ziel ist es, Unfälle mit elektrischen Geräten, die im Betriebsalltag verwendet werden, zu vermeiden. Diese Prüfung muss im Abstand von zwei Jahren erfolgen. Ferienhausbesitzer tun also gut daran, feste Termine mit einem spezialisierten Elektrofachbetrieb anzusetzen.

Es bietet sich an, einen Elektroservice zu kontaktieren, der die Prüfung ortsfester und ortsveränderlicher Betriebsmittel in seinem Portfolio anbietet. Denn neben den ortsveränderlichen Betriebsmitteln haben Ferienhausbesitzer auch ortsfeste Betriebsmittel. Denken wir an Waschmaschinen, Klimaanlagen, Wärmepumpen oder Photovoltaikanlagen. 

Bei der Prüfung ortsveränderlicher Geräte geht es konkret um 

  • die Isolationsprüfung
  • Die Durchgängigkeit vorhandener Schutzleiter
  • Die Prüfung der Schutzleister- und Berührungsströme sowie 
  • Die allgemeine Sichtprüfung

Mit dem Wissen, dass alle elektrischen Geräte ordnungsgemäss arbeiten, fühlen sich nicht nur Feriengäste wohl, sondern auch alle Beschäftigten im Ferienhaus.