Schnelle Übersicht
- Es scheint wahrscheinlich, dass derzeit vier Insektenarten in der EU als Nahrungsmittelzusatz autorisiert sind: Mehlwurm, Kleiner Mehlwurm, Wanderheuschrecke und Hausgrille.
- Die Namen auf den Produkten sind in der Regel der deutsche Name gefolgt vom lateinischen Namen in Klammern, z. B. Mehlwurm (Tenebrio molitor).
- Die EU hat strenge Regelungen für Novel Foods, und die Kennzeichnung muss klar und transparent sein, um Verbraucher zu informieren.
Insekten als Nahrungsmittel sind ein wachsender Trend, besonders in Bezug auf Nachhaltigkeit und alternative Proteinquellen. Doch nicht jeder Verbraucher ist mit diesen Entscheidungen glücklich. Die Europäische Union hat spezielle Vorschriften eingeführt, um sicherzustellen, dass nur sicher und korrekt gekennzeichnete Insekten in Lebensmitteln verwendet werden. Wir zeigen Ihnen in einer Übersicht, wie Sie Produkte erkennen, die Insekten enthalten.
Autorisierte Insektenarten in der EU
Folgende Insekten sind derzeit in der EU als Novel Food autorisiert und dürfen in Lebensmitteln verwendet werden:
Deutscher Name | Lateinischer Name | Name auf Produkten |
---|---|---|
Mehlwurm | Tenebrio molitor | Mehlwurm (Tenebrio molitor) |
Kleiner Mehlwurm | Alphitobius diaperinus | Kleiner Mehlwurm (Alphitobius diaperinus) |
Wanderheuschrecke | Locusta migratoria | Wanderheuschrecke (Locusta migratoria) |
Hausgrille | Acheta domesticus | Hausgrille (Acheta domesticus) |
Diese Liste basiert auf den aktuellen Autorisierungen der Europäischen Kommission und deckt sowohl ganze Insekten als auch ihre Pulverformen ab.
Kennzeichnungsvorschriften von Insekten in Lebensmitteln
Die EU verlangt, dass auf den Etiketten der Lebensmittel, die Insekten enthalten, der Name des Insekts in der Zutatenliste aufgeführt ist, wobei sowohl der deutsche als auch der lateinische Name verwendet werden. Dies hilft Verbrauchern, die Inhalte zu verstehen und mögliche Allergien zu vermeiden. Zum Beispiel wird Mehlwurm als „Mehlwurm (Tenebrio molitor)“ aufgelistet.
Hintergrund und Kontext
Insekten als Nahrungsmittel sind in vielen Kulturen weltweit seit Jahrhunderten verbreitet, doch werden sie dort klar erkenntlich verspeist. In westlichen Gesellschaften sind sie ein neues Konzept, das einen Bezug zur Umweltbelastung herstellen soll. Mit zunehmenden Bedenken über die Belastung der Umwelt durch traditionelle Viehzucht (das Furzen der Kühe) wächst das Interesse an alternativen Proteinquellen wie essbaren Insekten.
Der tragende Gedanke entspringt jedoch von Organisationen wie dem WEF, die daran arbeiten, den Menschen bestimmte Lebensweisen aufzuzwingen. So stehen 8000 Tonnen Methangas, die weltweit beim Furzen der Kühe entstehen, in keinem Zusammenhang mit dem CO2-Ausstoss von Vulkanen stehen. Zum Vergleich: Der Ätna stösst täglich ca. 9000 Tonnen CO2 aus, das sind 3,3 Millionen CO2 pro Jahr. Und wir sprechen hier nur von einem Vulkan. Der Vergleich hinkt also, wenn Gründe gefunden werden sollen, Insekten in Lebensmitteln zu verarbeiten.

Die Europäische Union hat dennoch Novel Food-Verordnung (EU) 2015/2283 ein Regulierungssystem eingeführt, das sicherstellt, dass Insekten, die vor dem 15. Mai 1997 nicht signifikant verzehrt wurden, einer Sicherheitsbewertung unterzogen werden müssen, bevor sie auf den Markt kommen dürfen.
Autorisierte Insektenarten und Ihre Formen
Basierend auf den aktuellen Informationen der Europäischen Kommission und der International Platform of Insects for Food and Feed (IPIFF) sind derzeit vier Insektenarten als Novel Food autorisiert. Diese umfassen sowohl ganze Insekten als auch ihre Pulverformen, die als Zusatzstoffe in Lebensmitteln verwendet werden können. Die spezifischen Autorisierungen sind wie folgt:
- Tenebrio molitor (Mehlwurm): Autorisiert in gefrorener, getrockneter und pulverisierter Form. Der Mehlwurm ist reich an Proteinen, essentiellen Aminosäuren, Vitaminen und Mineralstoffen, was ihn zu einer attraktiven Zutat für verschiedene Lebensmittel macht.
- Alphitobius diaperinus (Kleiner Mehlwurm): Autorisiert in gefrorener, pastenartiger, getrockneter und pulverisierter Form. Er bietet eine ähnliche Nährstoffzusammensetzung wie der Mehlwurm und wird oft in Pulverform als Proteinzusatz verwendet.
- Locusta migratoria (Wanderheuschrecke): Autorisiert in gefrorener, getrockneter und pulverisierter Form. Diese Heuschreckenart ist nicht nur proteinreich, sondern auch reich an Ballaststoffen, was sie zu einer vielseitigen Zutat macht.
- Acheta domesticus (Hausgrille): Autorisiert in teilentfettetem Pulver sowie in gefrorener, getrockneter und pulverisierter Form. Die Hausgrille ist bekannt für ihren hohen Proteingehalt und wird in verschiedenen Formen in Lebensmitteln eingesetzt.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Hausgrille in zwei separaten Autorisierungen aufgeführt ist, jedoch handelt es sich um dieselbe Art, weshalb sie in der Liste nur einmal erscheint.
Kennzeichnung und Verbraucherinformation
Die EU-Kennzeichnungsvorschriften sind darauf ausgelegt, Transparenz und Verbraucherschutz zu gewährleisten. Gemäss der Verordnung müssen Lebensmittel, die Insekten enthalten, diese in der Zutatenliste klar angeben, wobei sowohl der deutsche als auch der lateinische Name verwendet werden. Zum Beispiel wird Tenebrio molitor auf Produkten als „Mehlwurm (Tenebrio molitor)“ aufgeführt. Diese Doppelnennung hilft Verbrauchern, die Inhalte zu identifizieren, insbesondere im Hinblick auf mögliche Allergien, da Insekten ähnliche Allergene wie Krustentiere und Hausstaubmilben enthalten können.
Ein Beispiel für die Kennzeichnung findet sich in der Praxis, wie auf der Website von Weber Marking Systems beschrieben, wo Lebensmittel mit Insekten wie „Dried/powder Alphitobius diaperinus larvae (lesser mealworm)“ aufgeführt werden, was in Deutschland entsprechend als „Getrocknetes/pulverisiertes Kleiner Mehlwurm (Alphitobius diaperinus)“ angepasst würde.
Zukünftige Entwicklungen
Die Forschung in der Insekten-Nahrungsmittelbranche schreitet voran, und es ist zu erwarten, dass in Zukunft weitere Insektenarten als Novel Food autorisiert werden. Derzeit befinden sich mehrere Anträge bei der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) zur Bewertung, was darauf hinweist, dass die Liste der autorisierten Insekten wachsen könnte. Das Hinzufügen von gemahlenen Insekten als Pulver könnte die Herstellungskosten von industriell gefertigten Lebensmitteln reduzieren, gleichzeitig die Gewinnspanne erhöhen. Ob dieser Zusatz parallel dazu die Akzeptanz der Verbraucher erhöht, steht in den Sternen.
Zur besseren Übersicht ist hier eine Tabelle mit den autorisierten Formen der Insekten:
Insektenart | Autorisierte Formen |
---|---|
Mehlwurm (Tenebrio molitor) | Gefroren, getrocknet, pulverisiert |
Kleiner Mehlwurm (Alphitobius diaperinus) | Gefroren, pastenartig, getrocknet, pulverisiert |
Wanderheuschrecke (Locusta migratoria) | Gefroren, getrocknet, pulverisiert |
Hausgrille (Acheta domesticus) | Teilentfettetes Pulver, gefroren, getrocknet, pulverisiert |
Diese Tabelle zeigt, dass die Insekten in verschiedenen Verarbeitungsstufen verfügbar sind, was ihre Anwendung in einer Vielzahl von Lebensmitteln ermöglicht.
Schlussfolgerung
Die Liste der derzeit autorisierten Insekten in der EU bietet einen umfassenden Überblick über die Insekten, die als Zusatzstoffe in Lebensmitteln verwendet werden können. Die Kennzeichnung mit deutschem und lateinischem Namen soll Transparenz schaffen. Inwieweit diese Zutatenliste Akzeptanz bei den Verbrauchern erzielt, wird vor allem das Konsumverhalten zeigen: Entscheiden sich Verbraucher bewusst für oder gegen Insekten in Lebensmittel und wie lange hält die Gegenwehr von Mehlwurm & Co an?
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Quellen
- EU Novel Food legislation and other EU requirements applying to insect food producers – EU Insect Producer Guidelines – IPIFF
- Parliamentary question | Insects in food | E-000581/2023 | European Parliament
- Edible insects set to be approved by EU in ‚breakthrough moment‘ | Insects | The Guardian
- Germany Approved Two More Insects as New Foods | RegASK
- Insects as a Novel Food in the EU – Eurofins Scientific
- Best practice labelling guidelines unveiled for insect-based products
- New law on labeling and marketing requirements for insect-based foods — Food Compliance International
- Edible insects: the science of novel food evaluations | EFSA