Ab dem 10. Februar 2025 dürfen in der Europäischen Union UV-behandelte Mehlwürmer, bzw. das Pulver ganzer Larven von Tenebrio molitor, als neuartiges Lebensmittel in verschiedenen Produkten verwendet werden. Umso wichtiger ist die Kennzeichnung UV-behandelter Mehlwürmer, damit Verbraucher genau wissen, ob Insektenpulver in Brot, Kuchen, Käse oder Chips enthalten sind.
Was sind UV-behandelte Mehlwürmer?
UV-behandelte Mehlwürmer sind die getrockneten und gemahlenen Larven des gelben Mehlwurms, die einer speziellen UV-Lichtbehandlung unterzogen wurden, um ihren Gehalt an Vitamin D3 zu erhöhen. Dieses Pulver kann bis zu 4% in verschiedenen Lebensmitteln wie Brot, Kuchen und Teigwaren enthalten sein.
Kennzeichnungspflicht und Allergene
Die EU sieht eine klare Kennzeichnungspflicht vor. Auf den Verpackungen muss angegeben werden: „UV-behandeltes Larvenpulver von Tenebrio molitor (Mehlwurm)“. Möglich ist auch der Hinweis „Enthält UV-behandeltes Pulver von Tenebrio Molitor“. Kennt man den Begriff nicht, greift man eventuell unfreiwillig zum Mehllarvenpulver.
Zudem müssen Hersteller angeben, wenn das Produkt mehr als 0,75 Mikrogramm Vitamin D pro 100 Gramm enthält. In diesem Fall muss auch vermerkt werden, dass das Vitamin D durch UV-Behandlung erzeugt wurde. Für Verbraucher mit Allergien ist besonders wichtig, dass auf mögliche allergene Reaktionen hingewiesen wird, insbesondere für Personen, die gegen Krebstiere oder Hausstaubmilben allergisch sind. Diese Informationen müssen ebenfalls auf der Verpackung angegeben werden.
Kennzeichnungspflichten
Die EU-Verordnung Nr. 1169/2011 regelt die Kennzeichnung von Lebensmitteln. Produkte, die UV-behandeltes Mehlwurmpulver enthalten, müssen folgende Informationen auf dem Etikett angeben:
- Bezeichnung: „UV-behandeltes Larvenpulver von Tenebrio molitor“.
- Vitamin D-Hinweis: Wenn der Gehalt über 0,75 Mikrogramm pro 100 Gramm liegt, muss dies in der Nährwerttabelle angegeben werden.
- Allergenhinweis: Es muss auf mögliche allergische Reaktionen hingewiesen werden, insbesondere für Personen mit Allergien gegen Krustentiere oder Hausstaubmilben.
Ausnahmen und Verständlichkeit
Es gibt jedoch keine Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht für dieses neuartige Lebensmittel. Die EU-Verordnung schreibt vor, dass alle Produkte, die UV-behandeltes Mehlwurmpulver enthalten, entsprechend gekennzeichnet werden müssen. Dennoch könnte die komplexe Bezeichnung auf den Verpackungen für Verbraucher verwirrend sein und möglicherweise nicht sofort verständlich erscheinen.
Zulassung und Verwendung in der EU
Die Europäische Kommission hat das Inverkehrbringen von UV-behandeltem Larvenpulver genehmigt, nachdem die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) festgestellt hat, dass es unter bestimmten Bedingungen sicher ist. In den ersten fünf Jahren nach der Zulassung darf nur das französische Unternehmen NutriEarth dieses Produkt vertreiben. Ein Artikel beschreibt den Werdegang des Unternehmens von der Gründung bis zur Bewilligung zum Verkauf.
Anwendungsgebiete:
- Brot und Kuchen: Bis zu 4% des Pulvers.
- Käse: Bis zu 1 Mikrogramm Vitamin D pro Einheit.
- Obst- und Gemüsekompotte: Bis zu 3,5 Mikrogramm pro Einheit.
Die Verwendung UV-behandelter Mehlwurmlarven als Vitamin-D-Quelle ist nicht so vielversprechend, wie es zunächst erscheinen mag. Obwohl die UV-Bestrahlung des neuartigen Lebensmittels den Gehalt an Vitamin D3 in Mehlwurmpulver erhöht, zeigt eine Bewertung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), dass dieses Pulver keine wesentliche Quelle für Vitamin D darstellt. Die Anreicherung durch UV-Behandlung führt zwar zu einem Anstieg des Vitamin D3-Gehalts, jedoch bleibt die Menge in den Produkten, die dieses Pulver enthalten, oft unter den empfohlenen Werten für eine signifikante Vitamin-D-Zufuhr. Daher sollte man sich nicht ausschließlich auf UV-behandelte Mehlwürmer verlassen, um den täglichen Bedarf an Vitamin D zu decken. Es ist ratsam, andere Quellen wie fettreichen Fisch oder angereicherte Lebensmittel zu konsumieren, um einen ausreichenden Vitamin-D-Spiegel zu gewährleisten. Auch die Bewegung an frischer Luft sorgt für eine Zufuhr von Vitamin D.
Allergene und gesundheitliche Hinweise
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit warnt vor möglichen allergischen Reaktionen bei empfindlichen Personen. Insbesondere Menschen mit Allergien gegen Krebstiere oder Hausstaubmilben sollten vorsichtig sein. Die Kennzeichnungspflicht für Allergene ist daher besonders wichtig.
Quellen:
https://www.agenzianova.com/de/news/Mit-behandeltem-Larvenpulver-genehmigt-die-EU-Kommission-das-Inverkehrbringen-des-neuartigen-Lebensmittels/
openscience.or.at/hungryforscienceblog/uv-bestrahlte-pilze-fuer-mehr-vitamin-d/
https://www.mri.bund.de/de/institute/sicherheit-und-qualitaet-bei-milch-und-fisch/forschungsprojekte/uv-behandlung-von-milch-zur-erhoehung-des-vitamin-d3-gehal
https://www.bfs.de/DE/themen/opt/uv/wirkung/akut/vitamin-d.html
https://www.bvl.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/01_lebensmittel/2021/2021_05_04_PI_Mehlwurm.html
https://media.bs.ch/original_file/dc2fa5e749d7e703c2c6d428f999d309f53897c8/jahresbericht2017.pdf
https://www.umwelt-online.de/recht/eu/25a/25a_0089.htm
https://www.bmel.de/DE/themen/ernaehrung/lebensmittel-kennzeichnung/pflichtangaben/allergenkennzeichnung.html
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ%3AL_202500089