Kann Deutschland die Finger nicht bei sich lassen?
Der italienische Staat hat den Art. 123 aufgestellt, der mit „Fahrschulen für die Verkehrserziehung, die Aus- und Weiterbildung von Fahrern“ eine Art Kodex zuschreibt und italienischen Fahrschulen die Funktionen zur Aus- und Weiterbildung rechtlich zuspricht. Damit hat Italien in diesem Kontext eine andere Rechtssprechung als Deutschland.
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