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In wirtschaftlich schwierigen Zeiten ist es angebracht, finanzielle Stützen aufzustellen. Ein finanzielles Polster, das ein wenig mehr als Sicherheit bietet; die Möglichkeit, den Wohnort wechseln um beruflich weiter voran zu kommen oder um der Familie ein bequemes Leben zu ermöglichen. Mietkaution Möglichkeiten sorgen für dieses finanzielle Polster und ermöglichen eine sorgenfreie Zahlung der Sicherheitsleistung an den Vermieter.
Eine Mietkaution wird verlangt, um
- eventuell rückständige Mieten oder Nebenkosten zu begleichen
- Reparaturkosten zu begleichen, die durch den Mieter verursacht wurden
Solche Sicherheitsleistungen sind bei Mietobjekten üblich und beinhalten meist die Miete von drei Monaten. Die Höhe der Mietkaution ist Teil des Mietvertrages und muss schriftlich festgehalten werden, um wirksam zu werden. Wird der Mietvertrag nachträglich geändert, kann die Sicherheitsleistung auch um späteren Zeitpunkt im Mietvertrag aufgenommen und muss zum jeweils festgelegten Datum gezahlt werden.
Bei gewerblichen Objekten wird die Mietkaution individuell festgelegt und hat keine festgeschriebenen Grenzen.
Keine Barzahlung der Miet-Sicherheitsleistung
In der Schweiz ist mit dem Art. 257e festgelegt, dass Vermieter die Sicherheitsleistung einer Wohnung nicht persönlich entgegennehmen oder anderweitig vereinnahmen dürfen. Demnach muss eine Mietkaution auf einem separaten Mietzinssparkonto bei einer Bank hinterlegt werden. In diesem Falle wird das Konto vom Vermieter eröffnet, muss jedoch den Namen des Mieters tragen und muss verzinst werden. Die Freigabe der Mietkaution ist an seinen Zweck gebunden und wird im Falle des Falles nur unter Zustimmung von Mieter und Vermieter freigegeben.
Schutz für Vermieter und Mieter: Mietkaution Möglichkeiten
Mit einer Mietkaution sind sowohl Vermieter als auch Mieter abgesichert. Im Falle eines Konkurs des Vermieters verliert der Mieter seine eingezahlte Kaution nicht oder müsste auf umständlichem Wege mit einem Rechtsanwalt seine Sicherheitsleistung einfordern. Hier liegt der grosse Vorteil einer hinterlegten Mietkaution. Die Alternative zum Bankdepot können private und gewerbliche Mieter nutzen. Sie bietet beiden Parteien Schutz. Vorteilhaft ist, dass Mieter bei einer Mietkautionsversicherung eine günstige Jahresprämie zahlen und damit nicht die hohe Kautionsleistung von drei Monaten hinterlassen müssen.
Eine andere Option ist die Mietkautionsversicherung, die unbürokratisch und sicher für Vermieter und Mieter ist. Aus fachlicher Sicht ist es eine angesehene Mietsicherheit, die das Anmieten einer privaten Immobilie deutlich erleichtert. Statt einer Kaution von drei Monatsmieten muss nur eine jährliche Jahresprämie eingezahlt werden. Die Höhe der Prämie richtet sich nach der Höhe der Mietkaution.
Weitere Finanzthemen
Diese Mietkautionsversicherung funktioniert auf einfache Weise. Mieter registrieren sich für die Mietkaution direkt online. Einige Vermieter übernehmen gern diesen Part als Service und erstellen die Mietkautionsversicherung direkt auf dem Vermieter-Portal. Der Mieter wiederum zahlt nur die erste Jahresprämie, das die vereinbarte Mietkaution für beide Parteien absichert. Nach der Einzahlung der Jahresprämie erhält der Vermieter ein Kautionszertifikat, der Mieter kann sein Konto jederzeit überprüfen.
Suboptimal: Das Mietkautions-Anlagekonto
Eines der Angebote von Kreditinstituten ist ein Mietkautions-Anlagekonto. Klingt verlockend, ist es vielleicht auch. Der Gedanke, eine Anlage in Wertpapieren für die Mietkaution anzulegen. Einen Nachteil haben solche Anlagenkonten: Die Kurse steigen nicht nur, sondern können auch sinken. Dann weist plötzlich die Mietkaution nicht mehr die erforderliche Höhe auf, was zu weiteren Problemen führen kann. Zum einen muss das Konto ausgeglichen werden, zum anderen braucht es noch mehr Investition. Eine nicht, dem Mietvertrag entsprechende Mietkaution ist bei Vermietern nicht gern gesehen.
Auch ein Sperrkonto ist eine Möglichkeit, die Mietkaution zu hinterlegen. In der Praxis erscheint diese Verfahrensweise jedoch aufwändiger und nicht zeitgerecht. So müssen die Details der Verzinsung dem Mieter jährlich durch das Bankinstitut angezeigt werden. Zwar darf sich der Mieter das kontoführende Institut aussuchen, was jedoch unter Umständen eine Unsicherheit für den Vermieter ist.
Die erfolgte Transaktion der Mietkaution muss in diesem Falle dem Vermieter vorgelegt werden. Ein Sperrkonto darf einerseits Zinsen erzielen, was die Bank jedoch erst zulassen muss. Wird keine zufriedenstellend Lösung gefunden, hat der Mieter das Recht, einen Wechsel des Kreditinstituts zu beantragen, was wiederum auf Widerstand beim Vermieter stossen kann …
Mit all diesen Unannehmlichkeiten fällt das Sperrkonto als Mietkaution eher aus dem Rahmen des modernen Lifestyles.
Was darf für die Mietkaution vom Vermieter verrechnet werden?
Um die Mietkaution in voller Höhe zurückerstattet zu bekommen, sollte vor Einzug eine gemeinsame Begehung mit dem Mieter und Vermieter erfolgen. Bei diesem Termin können bereits vorhandene Schäden aufgenommen und protokolliert werden. Ein wichtiges Detail für den Mieter, denn nur so kann er später belegen, dass er für den Schaden nicht verantwortlich ist. Ausgestellt wird eigens dafür ein Wohnungsübergabeprotokoll, gegebenenfalls mit Fotos und von beiden Parteien unterschrieben. So stellen zukünftige Mieter sicher, dass sie nicht für die Schäden ihrer Vormieter haftbar gemacht werden.
Damit dem Mieter keine Schäden in Rechnung gestellt werden, die er nicht zu verantworten hat, ist es wichtig, diese in Bild, Wort und Datum zu dokumentieren und dem Vermieter per Einschreiben zuzusenden. Normale Abnutzungserscheinungen wie gealterte Tapeten, Bohrlöcher in den Wänden oder abgestossene Ecken können vom Vermieter nicht in Rechnung gestellt werden.
Anders sieht es hingegen bei Schäden durch eigenmächtige Veränderungen wie ein Wanddurchbruch oder übermässige Beanspruchung sieht. Mit Sicherheit wird für solche Schäden die Mietkaution in Anspruch genommen werden. Die beste Lösung ist, die Wohnung in einwandfreiem Zustand zurückzulassen. Dann ist auch die Rückzahlung der Mietkaution kein Sorgenpunkt mehr.