Die Stimmen derer, die sich noch vor wenigen Jahren gegen Insekten in Lebensmitteln aufbäumten, könnten zusehends weniger werden. Denn die EU-Kommission hat am 25. Januar 2025 eine neue Durchführungsverordnung beschlossen, die Lebensmittel nachhaltig verändern wird. Es geht um die Genehmigung von UV-behandeltem Pulver ganzer Larven des Tenebrio Molitor, auch bekannt als Mehlwurm, und dessen Verwendung in Lebensmitteln.
In Verkehr gebracht werden darf dieses neuartige Lebensmittel bereits ab dem 10. Februar 2025. Der kleine, unansehnliche Mehlwurm wurde bereits im Jahr 2019 als „neuartiges Lebensmittel“ eingestuft. Nun darf er auch in der Lebensmittelindustrie verarbeitet werden.
Hintergrund
In der Europäischen Union dürfen nur neuartige Lebensmittel in den Verkehr gebracht werden, wenn diese zuvor auf einer Unionsliste der neuartigen Lebensmittel aufgenommen werden. Dies ist in der Verordnung (EU)2015/2283 geregelt.
Der gelbe Mehlwurm wurde bereits im Mai 2021 in der Novel-Food-Verordnung zugelassen. Damit hat es zum ersten Mal ein Insekt auf die Liste neuartiger Lebensmittel geschafft. Gleichzeitig wurde mit der Aufnahme des Mehlwurms als als alternative Proteinquelle das Wahlrecht der Europäer hinsichtlich solcher Entscheidungen ausser Kraft gesetzt.
Die Wirtschaft nutzt Politik um eigene Ziele zu erreichen
Erinnern wir uns. Vom WEF angeregt, kam im Juli 2021 die Meldung, dass Insekten zukünftig fester Bestandteil in der Nahrung sein werden, um die Weltbevölkerung zu ernähren. Als alternative Quelle für Proteine und Vitamine in Verbindung neuer Technologien können Insekten in grossem Umfang in das komplette Lebensmittelsystem integriert werden. Kein Europäer wurde gefragt, ob er solche Zusätze in Brot, Nudeln und Kuchen haben möchte. Über die EU-Kommission wurde das Projekt Mehlwürmer des WEF in Sack und Tüten verpackt. Mit der Aufnahme in die Novel-Food-Liste als neuartiges Lebensmittel war der Startschuss zur weiteren Entwicklung und Verarbeitung von Mehlwürmern in Lebensmitteln gegeben. Bei genauerem Hinsehen wird jedoch klar, dass der Beginn der Mehlwürmer in Lebensmittel weitaus früher begann.
Das Unternehmen Nutri´Earth beantragte bereits im Juli 2019 bei der EU-Kommission die Genehmigung des Inverkehrbringens von UV-behandeltem Pulver ganzer Larven von Tenebrio Molitor (Mehlwurm) als ein neuartiges Lebensmittel für den Raum der Europäischen Union. In diesem Kontext wurde auch beantragt, dieses UV-behandelte Mehlwurmpulver ganzer Larven in verschiedenen Produkten verarbeiten zu dürfen. Dazu gehören:
- Käse und Käseprodukte
- Brot und Brötchen
- Kuchen
- Produkte aus Teigwaren sowie
- Verarbeitete Kartoffelprodukte (z.B. Chips)
- Ferner auch Obst- und Gemüsekompotte
Nutri`Earth: Jung, frisch und mit Monopol in der EU
Interessant ist, dass ein Unternehmen, das erst zwei Jahre zuvor gegründet wurde, schon einen Antrag bei der EU-Kommission vorlegt und dieser daraufhin genehmigt wird. Nutri`Earth hat mit der Genehmigung eine Monopolstellung innerhalb der Europäischen Union erhalten. Denn für die nächsten fünf Jahre ist das französische Unternehmen das einzige, das seine Produkte herstellen in der EU verkaufen darf.
Studien von Nutri`Earth aus den Jahren 2019 bis 2023 blieben bisher unveröffentlicht, das Unternehmen hatte mit dem Genehmigungsverfahren auch einen eigentumsrechtlichen Schutz seiner wissenschaftlichen Studien beantragt. Von Transparenz kann hier beim neuartigen Lebensmittel von UV-behandelten Pulver von „Tenebrio molitor“ nicht gesprochen werden.
UV-behandeltes Pulver ganzer Mehlwurmlarven: Das Kleingedruckte lesen
Nach eingehender Prüfung kam die EU-Behörde zum Schluss, dass UV-behandeltes Mehlwurmpulver in den vorgeschlagenen Mengen sicher sei.
Die Produkte von Nutri`Earth werden als „Vitamin D3 Lösung“ beworben, was für den Verbraucher den Eindruck hinterlässt, als handele es sich hier um eine gute Vitamin D3 Quelle. Tatsächlich wird im Gutachten der Prüfung jedoch darauf hingewiesen, dass es sich bei dem UV-behandeltem Mehlwurmpulver jedoch um keine signifikante Vitamin D3 Quelle handelt. Man hielt es für angebracht, die Verbraucher davon zu informieren. Am Ende der Kette wird ein unscheinbarer Hinweis mit positiver Attitüde zu lesen sein: „enthält durch UV-Behandlung erzeugtes Vitamin D“. Doch jede Medaille hat zwei Seiten. So kann das Pulver weitere gesundheitsschädigende Substanzen enthalten.
Aitor Guisasola, ein spanischer Rechtsanwalt weist in einem Video darauf hin, dass sich im Mehlwurmpulver auch andere Substanzen verbergen könnten. Nach seiner Ansicht handelt es sich um gesundheitsschädigende Schwermetalle wie Arsen, Quecksilber, Kadmium und Blei. Ebenso Mykotoxine können in dem UV-behandelten Pulver ganzer Larven von Mehlwürmern enthalten sein.
Allergiekennzeichnung – Vor und zurück
Obwohl der Behörde bekannt ist, dass Menschen mit Allergien auf Krebstiere und Hausstaubmilben empfindlich auf das UV-behandelte Pulver von „Tenebrio molitor“ (Mehlwurm) reagieren könnten, sieht die EU-Kommission keine Notwendigkeit, Verbraucher mit einer Kennzeichnung auf den Produkten darüber zu informieren. Begründet wird dies mit einer zu geringen Datenlage beim Verzehr der Larven von Tenebrio molitor. Doch an anderer Stelle wird ein Allergiehinweis erwartet. Denn auch weitere Allergene könnten in das neuartige Lebensmittel gelangen, die über Substanzen im Futter für die Insekten in das Pulver gelangen könnten. Hier tritt der Artikel 9 der Verordnung (EU) 2015/2283 in Kraft, der eine solche Kennzeichnung verlangt.
Schlussendlich sind Bewertungen und Veröffentlichungen des UV-behandeltem Pulver ganzer Larven des Mehlwurms (Tenebrio molitor) schwierig, wenn der Antragsteller (Nutri´Earth) auf den eigentumsrechtlichen Schutz, also die Geheimhaltung seiner Studien bestehe. Daher wurde das Unternehmen aufgefordert, den Antrag auf eigentumsrechtlichen Schutz weiter zu erklären.
Beitragsfoto / Collage: Mehlwürmer Image by krukke7 from Pixabay
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