30. April 2024 Ihr unabhängiges Lifestyle Magazin L4U
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Erbstreitigkeiten: Welche Klippen müssen Erben umschiffen?

Erbstreitigkeiten sind heikel, denn sie treffen auf emotionaler Ebene. Eine Betroffene schildert ihre Erlebnisse: „Es war einer der schlimmsten Tage meines Lebens, als ich feststellen musste, dass meine eigene Mutter die kriminelle Energie hatte, um das Testament ihrer Mutter verschwinden zu lassen oder sie überredet hat, ein neues zu schreiben.“ Vor allem, wenn die Verstorbene bereits zu Lebzeiten sagte: „Seht Euch vor meiner Tochter vor. Sie wird sich alles an den Nagel reissen!“ 

Wer betrügt, braucht kein Vertrauen

Noch schlimmer, wenn Kinder involviert sind und das sind sie meistens. Auch das spielt einem Betrüger in Sachen Erbe genau in die Hände. Die Unbedarftheit der jungen Generation. Da gibt es Erklärungen, die vom Himmel fallen, falsche Umarmungen – am einfachsten ist natürlich der Weg, gar nicht miteinander zu reden. So kommt niemand in die Verlegenheit, Erklärungen abzuliefern oder unangenehme Fragen beantworten zu müssen. Durch Erbstreitigkeiten ist die Familie jedoch entzweit. Ein hoher Preis für alle Beteiligten.

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Es trifft die besten Familien: Plötzlich entstehen Erbstreitigkeiten innerhalb der Familie. Wo vorher Friede herrschte, lassen Familienmitglieder ihre Maske fallen, nämlich dann, wenn es ums Geld geht. Dabei gehen Angehörigen oft auch persönliche Dinge verloren, die sie gern als liebevolle Erinnerung gehabt hätten. Stellt sich auch nur ein Erbberechtigter quer, haben die anderen das Nachsehen. Traurig, aber wahr. Lifestyle4unique im Gespräch mit einem Fachanwalt für Erbrecht der „VFR Verlag für Rechtsjournalismus GmbH“.


Erbstreitigkeiten können erhebliche Unruhe in Familien stiften. Schon einfachste Haushaltsgegenstände, die in der Erbmasse aufgehen, haben das Potential, zum Zankapfel zu werden. Angst vor einer möglichen Benachteiligung, persönliche Befindlichkeiten oder bereits vorab bestehende Zwistigkeiten führen häufig zu langwierigen Verfahren. Aber wer bekommt eigentlich wie viel? Und wie lassen sich jahrelange Streits vermeiden?

Wie groß ist der gesetzliche Erbteil? 

Liegt kein wirksames Testament, greifen die erbrechtlichen Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Dieses legt die gesetzliche Erbfolge fest und bestimmt so auch die gesetzlichen Erbansprüche von Abkömmlingen, weiter Verwandten und Angetrauten des Erblassers.

Die rechtlichen Verwandten des Verstorbenen werden dabei in unterschiedliche Ordnungen eingeteilt, je nachdem wie nah die Betroffenen dem Erblasser verwandtschaftlich stehen. Zu berücksichtigen ist dabei, dass Erben einer höheren Ordnung die Erbberechtigung von weiter entfernten Verwandten hemmen. Das heißt: Hat der Verstorbene ein Kind und einen Bruder, wäre nach der gesetzlichen Erbfolge allein der direkte Abkömmling erbberechtigt.

Auch innerhalb einer Ordnung sind nicht alle Verwandten automatisch erbberechtigt. Angenommen zum Beispiel, der Erblasser hat zwei lebende Kinder und zwei Enkel. Die Kindeskinder wären in diesem Falle nicht erbberechtigt.

Erben gleicher Ordnung und gleichen Ranges erben nach gesetzlicher Bestimmung zu gleichen Teilen, also bei zwei Kindern erhielte jedes die Hälfte vom Erbe, bei drei je ein Drittel usf.

 

Ehegattenerbrecht – Verminderung des Anspruchs der Verwandten

War der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes verheiratet, so hat auch der Ehegatte als einzige nicht verwandte Person einen gesetzlichen Erbanspruch. Dabei ist er nicht grundsätzlich Alleinerbe, sondern steht regelmäßig neben Erben der ersten und zweiten Ordnung sowie den Großeltern des Verstorbenen.

Je nach Güterstand kann der Ehegatte dann die Hälfte des Erbes beanspruchen, erbberechtigte Verwandte teilen den Rest zu gleichen Teilen. Sind weder Erben erster oder zweiter Ordnung noch Großeltern des Erblassers vorhanden, ist der Ehepartner gesetzlich Alleinerbe.

Umfassende Infos zur Erbfolge und den komplexen Einflüssen der Güterstände auf das Ehegattenerbrecht und die Ansprüche erbberechtigter Verwandter finden Sie auf anwalt.org.

Testamente sind kein Allheilmittel

Im Rahmen einer letztwilligen Verfügung können Betroffene von der gesetzlichen Erbfolge abweichen, Vermächtnisse zuweisen und sogar einzelne Verwandte enterben. Doch Testamente schaffen nicht immer die gewünschte Klarheit. Fallstricke gibt es sowohl bei deren Form als auch deren inhaltlichen Bestimmungen.

Ein wesentlicher Punkt: Eine komplette Enterbung eines gesetzlich Erbberechtigten ist nicht möglich. Er kann auch in diesem Fall in aller Regel zumindest seinen Pflichtteil geltend machen. Der Pflichtteilsanspruch beläuft sich auf die Hälfte des gesetzlichen Erbteils (bei 1/2 also 1/4 usf.). Erbberechtigte Personen erhalten in aller Regel einen entsprechenden Hinweis vom zuständigen Nachlassgericht, wüssten also auch dann von ihren möglichen Ansprüchen.

Und auch Zweifel an privatschriftlichen Testamenten und der Testierfähigkeit des Erblassers führen nicht selten zu Streitigkeiten. Um Erbstreitigkeiten durch ein Testament bereits frühzeitig vorzubeugen, sollte bei dessen Erstellung der Rat eines Anwalts nicht gemieden werden.

Objektive Instanz anrufen und Streit vermeiden

Erbstreitigkeiten beschäftigen Gerichte und Erben nicht selten mehrere Jahre, je nachdem wie unversöhnlich die Parteien einander gegenüberstehen. Bei Unstimmigkeiten innerhalb einer Erbengemeinschaft oder allgemeinen Fragen zur Erbberechtigung sollten Erben einen Anwalt als objektive Instanz zu Rate ziehen. Dieser kann den Einzelfall genau betrachten und Lösungswege zur Aufteilung der Erbmasse entwickeln.

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